Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Infosys Online Informationssysteme GmbH, nachfolgend Infosys genannt:
Stand : 01. Januar 1999
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Infosys GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
ohne daß sie erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Sie gelten spätestens mit dem ersten Zugriff auf einen der Zugänge
der Infosys GmbH oder mit der erstmaligen Nutzung von Diensten
der Infosys GmbH als angenommen. Gegenbestätigungen des
Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
- Die Infosys GmbH ist jederzeit berechtigt, ihre Geschäftsbedingungen
einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen
und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen.
- Die Infosys GmbH verpflichtet sich, Änderungen dem Kunden
schriftlich bekannt zu geben. Sofern der Kunde nicht innerhalb
zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch
gegen die geänderten Bedingungen erhebt, werden diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde wirksam, so ist
die Infosys GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu
kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft
treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag über die Nutzung von Provider Diensten kommt mit
der egenzeichnung eines Kundenantrages oder durch einen separaten
Vertrag zustande. Der Vertragsabschluß kann von einer Vorauszahlung
bzw. Bankbürgschaft abhängig gemacht werden.
- Grundlage unserers Angebots und der Vertragspreise sind die uns
zur Zeit jeweils bekannten Leitungskosten und Gebühren.
Sollten sich diese erhöhen, so sind wir berechtigt, diese Erhöhungen
an den Kunden sofort weiterzugeben. Eine schriftliche Information
an den Kunden reicht hierfür aus. Der Kunde hat das Recht zur
sofortigen Kündigung, wenn er die Erhöhung innerhalb von
14 Tagen nicht akzeptiert.
- Die Infosys GmbH kann eine Bearbeitungsgebühr für jede
vom Kunden gewünschte Änderung des Leistungs angebotes sowie
für die Einrichtung eines Benutzerkontos erheben.
§ 3 Beteiligte
- Die Infosys GmbH kann sich zur Erbringung der angebotenen Dienste
Dritter bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des Kunden
sind oder werden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Infosys
GmbH kein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares
Vertragsverhältnis.
- Kunde ist der Vertragspartner, mit dem die Infosys GmbH diesen
Vertrag abgeschlossen hat. Die Nutzung der vereinbarten Dienste
durch sonstige Personen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung
durch die Infosys GmbH. Ein Anspruch auf Erteilung der
Genehmigung besteht nicht. Der Kunde haftet für alle aus der
Benutzung der Dienste von der Infosys mbH verursachten Kosten, gegenüber
dieser. Dies schließt insbesondere auch Kosten ein, die
durch die mißbräuchliche Nutzung der Dienste der Infosys
GmbH durch Angestellte des Kunden entstehen oder durch Dritte, die
sich die Leistungen der Infosys GmbH über den Kunden
erschlichen haben.
§ 4 Leistungsumfang
- Die Infosys GmbH ermöglicht die im Vertrag beschriebenen
Dienste.
- Die Infosys GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Dienste
zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, sowie
die Leistungen zu verringern. Für den Fall der Leistungsverringerung
ist der Kunde berechtigt Gebühren und Entgelte nach Maßgabe
des §7 zu verringern.
- Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit ohne Vorankündigung
eingestellt werden, ohne daß sich hieraus ein Minderungsrecht
des Kunden ergibt, z.B. Support.
- Die Leistungen der Infosys GmbH werden auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland z. Zt. auf der Grundlage von Monopolübertragungsrechten
der Telekom AG erbracht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist neben der sachgerechten Nutzung der vereinbarten Dienste
insbesondere verpflichtet,
- der Infosys GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn bei
ihm die Voraussetzungen für Tarifermäßigungen
entfallen;
- der infosys GmbH die Installation von technischen Einrichtungen
zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür
erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen;
- die Zugriffsmöglichkeit auf Provider-Dienste nicht mißbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- sicherzustellen, daß die mißbräuchliche Nutzung
der Provider-Dienste durch Dritte verhindert wird;
- der Infosys GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung
zur Teilnahme an den Provider-Diensten verwendet wird;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
zukünftig für die Benutzung der Provider-Dienste erforderlich
sein sollten;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten sowie
diese unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen,
sofern die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte
davon Kenntnis erlangt haben;
- Störungen der Infosys GmbH unverzüglich mitzuteilen,
sowie im Rahmen des Zumutbaren, alle Maßnahmen zu treffen, die
eine Feststellung von Mängel oder Schäden und deren
Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern oder beschleunigen;
- nach Abgabe der Störungsmeldung, der Infosys GmbH die durch
die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen
zu erstatten, sofern sich nach der Prüfung herausstellt,
daß die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden
lag. z.B. Schäden durch Viren-Einschleusung oder unsachgemäße
Handhabung des ftp-Zuganges.
- Der Kunde ist verantwortlich für von ihm über die
Dienste der Infosys GmbH verbreiteten Daten, Informationen und
Programme sowie für von ihm auf Rechnern der Infosys GmbH
gespeicherte Daten, Informationen und Programme, insbesondere
für den Inhalt von Webseiten.
Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 1. ist die Infosys
GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Die vom Kunden zu entrichtenden Gebühren für die von der
Infosys GmbH erbrachten Leistungen ergeben sich aus der
jeweils aktuellen Preisliste oder dem zugrunde liegenden Vertrag.
- Leitungs- und Kommunikationskosten (Gebühren der Telekom oder
sonstiger Anbieter) zwischen dem Kunden und der Infosys
GmbH sind vom Kunden zu tragen.
- Die Infosys GmbH ist berechtigt, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung
oder sich ändernden Bereitstellungskosten von Kommunikationseinrichtungen
anzupassen.
- Soweit nicht anderweitig schriftlich festgehalten, ist die Grundgebühr
für die Bereitstellung monatlich im Voraus ohne Abzug zu
bezahlen. Sie ist beginnend ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung
für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen und ist mit
Zugang der Rechnung fällig. Ist der Preis für Teile eines
Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für
jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
- Verbrauchs- und benutzungsabhängige Gebühren sind nach
Erbringung der Leistung ohne Abzug zu bezahlen und werden mit
Rechnungszugang fällig.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Infosys GmbH
für Soft- und Hardware sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig.
- Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, muß der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der
Rechnung auf dem Konto der Infosys GmbH gutgeschrieben sein.
In diesem Fall ist die Infosys GmbH berechtigt, eine monatliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 20.- zu erheben.
- Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung angenommen.
- Behauptet der Kunde, daß berechnete Gebühren nicht von
ihm oder berechtigten Dritten verursacht wurden, so hat er dies
nachzuweisen.
- Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen haben eine sofortige Fälligkeit
aller Forderungen der Infosys GmbH zur Folge. Die Infosys
GmbH kann nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gleiches gilt
bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung,
Konkurs oder
Nachsuchen eines Vergleichs des Kunden.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht , Leistungsverzögerung,
Rückvergütung
- Gegen Ansprüche der Infosys GmbH kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis
zu.
- Die Infosys GmbH hat Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger Ereignisse,
welche der Infosys GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung und
behördliche Anordnungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für
den Fall, daß solche Ereignisse bei Dritten (für die
Infosys GmbH tätige Personen) eintreten und dadurch die Leistung
der Infosys GmbH wesentlich erschwert oder unmöglich
wird. Ebenso hat die Infosys GmbH Liefer- und Leistungsverzögerungen,
die durch den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der
Telekom AG, bei den von der Infosys GmbH autorisierten Betreibern
von Subknotenrechnern,
nicht zu vertreten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind. Satz 1 und Satz 2 gelten auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Soweit es
sich um von der Infosys GmbH eingesetzte Substituten handelt,
hat die Infosys GmbH Liefer- und Leistungsverzögerungen
nicht zu vertreten. Die Infosys GmbH ist in den genannten Fällen
berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Im Falle einer länger als 4 Wochen andauernden erheblichen
Behinderung ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte
und Gebühren, die auf eine Vorbestellung volumenabhängiger
Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend
zu mindern.
- Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:
- kein Zugriff auf die Provider-Infrastruktur möglich ist,
- die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten
Dienste unmöglich wird,
- oder vergleichbare Beeinträchtigungen vorliegen.
- Liegt die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches
der Infosys GmbH, erfolgt die Rückvergütung von Entgelten
nicht. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn
die Infosys GmbH oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
den Fehler verschuldet oder zumindest grob fahrlässig verursacht
hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 14 Werktage
erstreckt. Sofern nicht andere Bestimmungen eine Haftung ausschließen, ist
sie bei Schäden der Höhe nach auf eine Monatsgebühr
beschränkt.
§ 8 Zahlungsverzug
- Die Infosys GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt,
den Anschluß sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem
Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
- Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung der Entgelte, oder in einem Zeitraum, der sich über
mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes
in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für
zwei Monate erreicht in Verzug, so ist die Infosys GmbH
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt der Infosys GmbH vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Infosys GmbH berechtigt,
Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
- Sollte ein Kunde im Zahlungsverzug sein, kann die Infosys
GmbH die Weitergabe der Domain an einen anderen Provider bis
zur vollständigen Zahlung der Rückstände zzgl. evtl.
Mahn- und Rechtskosten sowie der Zinsen verhindern.(Pfandrecht)
§ 9 Kündigungsfristen und Laufzeit der Verträge
- Die Laufzeit der Verträge beträgt, sofern nicht anders
bestimmt, jeweils 12 Monate und verlängern sich automatisch um
jeweils 12 Monate, wenn der Nutzer den Vertrag nicht spätestens
8 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
- Kündigungen haben immer schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen.
Kündigungen per Email sind nicht wirksam.
§ 10 Entstörung
- Störungen der technischen Einrichtungen der Infosys GmbH
werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (werktags von 9.00
- 17.00) beseitigt.
- Außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeiten werden Störungen
gegen gesonderte Entgelte nach Vereinbarung beseitigt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die Infosys GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter
Software oder Hardware vor, bis sämtliche Forderungen gegenüber
dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
- Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltrechten ist nicht als Rücktritt
vom Vertrag anzusehen. Es verbleibt der Infosys GmbH vielmehr,
neben dem Anspruch auf Herausgabe Ihres Eigentums, ihre Rechte aus
dem Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
§ 12 Haftung
- Es wird nicht gewährleistet, daß die alle Dienste ununterbrochen
oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Des weiteren wird nicht
gewährleistet, daß durch die Benutzung der Dienste bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können.
- Etwaige Mängel an gelieferter Software sind unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Die Haftung der Infosys GmbH beschränkt
sich auf den Austausch.
- Die Infosys GmbH haftet nicht für übermittelte Informationen
und Daten, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten
Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen
übermittelt.
- Die InfosysGmbH haftet nicht für Schäden, Verluste oder
entgangenen Gewinn, die durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste
bzw. der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Nutzung der bereitgestellten
Dienste entstehen.
- Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf der Monopolübertragungsrechte
der Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von
Telekom und der Infosys GmbH anwendbaren Bestimmungen für die
Haftung von der Infosys GmbH gegenüber seinen Kunden
entsprechend.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Infosys
GmbH als auch im Verhältnis zu seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, es sei denn es liegt vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vor.
- Sofern nicht die Haftung der Infosys GmbH nach diesen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen ist, ist sie bei Schäden die :
- durch die Inanspruchnahme von Provider-Diensten,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter
oder übermittelter Daten seitens der Infosys GmbH, oder
deswegen, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch die Infosys GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe
nach auf eine Monatsgebühr beschränkt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Infosys
GmbH oder Dritten durch die mißbräuchliche oder
rechtswidrige Verwendung der Provider-Dienste oder dadurch entstehen,
daß der Kunde seinen unter §5 bestimmten
Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten
die von Infosys GmbH unterbreiteten und vermittelten Informationen
als vertraulich.
- Der Kunde wird hiermit gem. &33 I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sowie &4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet,
daß die Infosys GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form
erfaßt und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet.
- Bedient sich Infosys GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste
Dritter, ist die Infosys GmbH berechtigt, die anlagenbezogenen
Teilnehmerdaten (Netzdaten) offenzulegen, soweit dies für die
Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten unter Inanspruchnahme
der Provider-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte
Daten oder Informationen zu verschaffen, zu verändern oder zu
löschen. Es wird auf die gültige Gesetzgebung verwiesen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß Email die Speicherung
von Nachrichteninhalten notwendig macht. Sofern diese nicht durch
den Kunden selbst verschlüsselt werden, liegen sie im Klartext
vor.
- Zur Ermittlung von Entgeltabrechnungen, zur Leistungsverbesserung,
zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen
und Fehlern sowie zum Schutz vor Mißbrauch und Computersabotage
werden von der Infosys GmbH erbindungsdaten erfaßt, gespeichert
und maschinell ausgewertet.
§ 14 Daten
Der Kunde stellt die Infosys GmbH von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
Soweit der Kunde Daten an uns, gleich in welcher Form übermittelt
oder überspielt, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für
den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datensätze nochmals unentgeltlich an die Infosys GmbH
zu liefern. Infosys haftet nicht für den Inhalt der
verbreiteten Indezentesten. Verantwortlich für den Inhalt und
die Darstellung der Seiten ist der Auftraggeber/Kunde. Dies gilt auch
für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen.
Wird die Infosys GmbH mit der Gestaltung der Seiten
beauftragt, so werden die Layouts in jedem Fall dem Auftraggeber/Kunden
zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erteilung der Genehmigung sichert der
Kunde/Auftraggeber zu, keine Inhalte zu veröffentlichen die gegen
Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. Der Kunde/Auftraggeber stellt
uns von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
Schlußbestimmungen
- Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der
Infosys GmbH.
- Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht.
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch
die Rechtsnachfolger der Provider-Kunden gebunden.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam.
Dies gilt nicht, sofern in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag
eine unzumutbare Härte für eine der Vertragspartei darstellen
würde. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung
unwirksam ist, auf einen neue Bestimmung einigen, die der gewollten
Regelung möglichst nahekommt und rechtlichen Bestand hat.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. der
schriftlichen Bestätigung der Provider.
- Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit der Infosys
GmbH verjähren, gleich welchen rechtlichen Ursprungs, innerhalb
eines Jahres nach Ihrer Erstellung.
Infosys Online Informationssysteme GmbH
Gesellschaft zur Vermarktung von Mediendienstleistungen
und Informationselektronik
Vilbeler Landstr. 203, 60388 Frankfurt, Tel.06109 – 5050, Fax 06109
– 505 25
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