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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infosys Online Informationssysteme GmbH, nachfolgend Infosys genannt: Stand : 01. Januar 1999
 

§  1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Infosys GmbH  erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß sie erneut ausdrücklich  vereinbart werden. Sie gelten spätestens mit dem ersten Zugriff auf einen der Zugänge der Infosys  GmbH oder mit der erstmaligen Nutzung von Diensten der Infosys GmbH als angenommen.  Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich  widersprochen.
  2. Die Infosys  GmbH ist jederzeit berechtigt, ihre Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie  Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern  oder zu ergänzen.
  3. Die Infosys  GmbH verpflichtet sich, Änderungen dem Kunden schriftlich bekannt zu geben. Sofern der Kunde nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch  gegen die geänderten Bedingungen erhebt, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde wirksam, so ist die Infosys  GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,  an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§  2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Provider Diensten kommt mit der egenzeichnung eines Kundenantrages  oder durch einen separaten Vertrag zustande. Der Vertragsabschluß kann von einer Vorauszahlung bzw. Bankbürgschaft abhängig gemacht werden.
  2. Grundlage unserers Angebots und der Vertragspreise sind die uns zur Zeit jeweils bekannten Leitungskosten  und Gebühren.  Sollten sich diese erhöhen, so sind wir berechtigt, diese Erhöhungen an den Kunden sofort weiterzugeben. Eine schriftliche Information an den Kunden reicht hierfür aus. Der Kunde hat das Recht zur  sofortigen Kündigung, wenn er die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen nicht akzeptiert.
  3. Die Infosys GmbH kann eine Bearbeitungsgebühr für jede vom Kunden gewünschte Änderung des Leistungs angebotes sowie für die Einrichtung eines Benutzerkontos erheben.

§  3 Beteiligte

  1. Die Infosys GmbH kann sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter  bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des Kunden sind oder werden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Infosys  GmbH kein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
  2. Kunde ist der Vertragspartner, mit dem die Infosys  GmbH diesen Vertrag abgeschlossen hat. Die Nutzung  der vereinbarten Dienste durch sonstige Personen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Infosys GmbH.  Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Der Kunde haftet für alle aus der Benutzung der Dienste von der Infosys mbH verursachten Kosten, gegenüber dieser.  Dies schließt insbesondere auch Kosten ein, die durch die mißbräuchliche Nutzung der Dienste der Infosys  GmbH durch Angestellte des Kunden entstehen oder durch Dritte, die sich die Leistungen der Infosys  GmbH  über den Kunden erschlichen haben.

§  4 Leistungsumfang

  1. Die Infosys  GmbH ermöglicht die im Vertrag beschriebenen Dienste.
  2. Die Infosys  GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Dienste zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, sowie die Leistungen zu verringern. Für den Fall der Leistungsverringerung ist der Kunde berechtigt Gebühren und Entgelte nach Maßgabe des §7 zu verringern.
  3. Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne daß sich  hieraus ein Minderungsrecht des Kunden ergibt, z.B. Support.
  4. Die Leistungen der Infosys  GmbH werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland z. Zt. auf der Grundlage von Monopolübertragungsrechten der Telekom AG erbracht.

§  5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist neben der sachgerechten Nutzung der vereinbarten Dienste insbesondere verpflichtet,
    • der Infosys  GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm die Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
    • der infosys  GmbH die Installation von technischen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten die   dafür erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen;
    • die Zugriffsmöglichkeit auf Provider-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    • sicherzustellen, daß die mißbräuchliche Nutzung der Provider-Dienste durch Dritte verhindert wird;
    • der Infosys  GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Provider-Diensten verwendet wird;
    • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung  behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Benutzung der Provider-Dienste erforderlich sein sollten;
    • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten sowie diese unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, sofern die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
    • Störungen der Infosys  GmbH unverzüglich mitzuteilen, sowie im Rahmen des Zumutbaren, alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängel oder Schäden und deren Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
    • nach Abgabe der Störungsmeldung, der Infosys GmbH die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu erstatten, sofern sich nach der Prüfung herausstellt, daß die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag. z.B.  Schäden durch Viren-Einschleusung oder unsachgemäße Handhabung des ftp-Zuganges.
    • Der Kunde ist verantwortlich für von ihm über die Dienste der Infosys GmbH verbreiteten Daten, Informationen und Programme sowie für von ihm auf Rechnern der Infosys GmbH gespeicherte Daten, Informationen und Programme, insbesondere für den Inhalt von Webseiten.
      Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 1. ist die Infosys  GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§  6 Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Kunden zu entrichtenden Gebühren für die von der Infosys  GmbH erbrachten Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder dem zugrunde liegenden Vertrag.
  2. Leitungs- und Kommunikationskosten (Gebühren der Telekom oder sonstiger Anbieter) zwischen dem Kunden und der Infosys  GmbH sind vom Kunden zu tragen.
  3. Die Infosys GmbH ist berechtigt, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung oder sich ändernden Bereitstellungskosten von Kommunikationseinrichtungen anzupassen.
  4. Soweit nicht anderweitig schriftlich festgehalten, ist die Grundgebühr für die Bereitstellung monatlich im Voraus ohne Abzug zu bezahlen. Sie ist beginnend ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen und ist mit Zugang der Rechnung fällig. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen,    so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
  5. Verbrauchs- und benutzungsabhängige Gebühren sind nach Erbringung der Leistung ohne Abzug zu bezahlen und werden mit Rechnungszugang fällig.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Infosys GmbH für Soft- und Hardware sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig.
  7. Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Infosys  GmbH gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist die Infosys  GmbH berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 20.- zu erheben.
  8. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
  9. Behauptet der Kunde, daß berechnete Gebühren nicht von ihm oder berechtigten Dritten verursacht wurden, so hat er dies nachzuweisen.
  10. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen  der Infosys GmbH zur Folge. Die Infosys  GmbH  kann nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten  oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Konkurs oder 
    Nachsuchen eines Vergleichs des Kunden.

§  7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht , Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der Infosys  GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
  2. Die Infosys  GmbH hat Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger  Ereignisse, welche der Infosys  GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere  Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für den Fall, daß solche Ereignisse bei Dritten (für die Infosys GmbH tätige Personen) eintreten und dadurch die Leistung der Infosys  GmbH wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Ebenso hat die Infosys GmbH Liefer- und Leistungsverzögerungen,  die durch den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der  Monopoldienste der Telekom AG, bei den von der Infosys  GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern, 
    nicht zu vertreten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.  Satz 1 und Satz 2 gelten auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen.  Soweit es sich um von der Infosys GmbH  eingesetzte Substituten handelt, hat die Infosys  GmbH Liefer- und  Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Die Infosys GmbH ist in den genannten Fällen berechtigt, die Lieferung  bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Im Falle einer länger als 4 Wochen andauernden erheblichen Behinderung ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung volumenabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
  4. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:
    • kein Zugriff auf die Provider-Infrastruktur möglich ist,
    • die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
    • oder vergleichbare Beeinträchtigungen vorliegen.
  5. Liegt die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Infosys  GmbH, erfolgt die Rückvergütung von Entgelten nicht. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Infosys GmbH oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest grob fahrlässig verursacht hat und sich der  Ausfallzeitraum über mehr als 14 Werktage erstreckt. Sofern nicht andere Bestimmungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden der Höhe nach auf eine Monatsgebühr beschränkt.

§  8 Zahlungsverzug

  1. Die Infosys  GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, den Anschluß sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
  2. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht  in Verzug, so ist die Infosys  GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Infosys  GmbH vorbehalten.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Infosys  GmbH berechtigt, Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
  5. Sollte ein Kunde im Zahlungsverzug sein, kann die Infosys  GmbH die Weitergabe der Domain an einen anderen Provider bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zzgl. evtl. Mahn- und Rechtskosten sowie der Zinsen verhindern.(Pfandrecht)

§  9 Kündigungsfristen und Laufzeit der Verträge

  1. Die Laufzeit der Verträge beträgt, sofern nicht anders bestimmt, jeweils 12 Monate und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Nutzer den Vertrag nicht spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
  2. Kündigungen haben immer schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht wirksam.

§ 10 Entstörung

  1. Störungen der technischen Einrichtungen der Infosys  GmbH werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (werktags von 9.00 - 17.00) beseitigt.
  2. Außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeiten werden Störungen gegen gesonderte Entgelte nach Vereinbarung beseitigt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Infosys  GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Software oder Hardware vor, bis sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch  aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
  2. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltrechten ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.  Es verbleibt der Infosys GmbH vielmehr, neben dem Anspruch auf Herausgabe Ihres Eigentums, ihre Rechte aus dem Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

§ 12 Haftung

  1. Es wird nicht gewährleistet, daß die alle Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Des weiteren wird nicht gewährleistet, daß durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
  2. Etwaige Mängel an gelieferter Software sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung der Infosys  GmbH beschränkt sich auf den Austausch.
  3. Die Infosys  GmbH haftet nicht für übermittelte Informationen und Daten, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  4. Die InfosysGmbH haftet nicht für Schäden, Verluste oder entgangenen Gewinn, die durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste bzw. der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Nutzung der bereitgestellten Dienste entstehen.
  5. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf der Monopolübertragungsrechte der Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom und der Infosys GmbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von der Infosys  GmbH gegenüber seinen Kunden entsprechend.
  6. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber  der Infosys GmbH als auch im Verhältnis zu seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.
  7. Sofern nicht die Haftung der Infosys  GmbH nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, ist sie bei  Schäden die :
    • durch die Inanspruchnahme von Provider-Diensten,
    • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
    • die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
    • durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Infosys  GmbH, oder deswegen, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Infosys GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf eine Monatsgebühr beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  8. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Infosys  GmbH oder Dritten durch die mißbräuchliche oder
    rechtswidrige Verwendung der Provider-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen unter §5 bestimmten 
    Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von Infosys GmbH unterbreiteten und vermittelten  Informationen als vertraulich.
  2. Der Kunde wird hiermit gem. &33 I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie &4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Infosys GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form erfaßt und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Bedient sich Infosys GmbH  zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter, ist die Infosys  GmbH berechtigt, die anlagenbezogenen Teilnehmerdaten (Netzdaten) offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten unter Inanspruchnahme der Provider-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen, zu verändern oder zu löschen. Es wird auf die gültige Gesetzgebung verwiesen.
  5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß Email die Speicherung von Nachrichteninhalten notwendig macht. Sofern diese nicht durch den Kunden selbst verschlüsselt werden, liegen sie im Klartext vor.
  6. Zur Ermittlung von Entgeltabrechnungen, zur Leistungsverbesserung, zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern sowie zum Schutz vor Mißbrauch und Computersabotage werden von der Infosys GmbH erbindungsdaten erfaßt, gespeichert und maschinell ausgewertet.

§ 14 Daten

Der Kunde stellt die Infosys GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.  Soweit der Kunde Daten an uns, gleich in welcher Form übermittelt oder überspielt, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datensätze nochmals unentgeltlich an die Infosys GmbH zu liefern.  Infosys  haftet nicht für den Inhalt der verbreiteten Indezentesten. Verantwortlich für den Inhalt und die Darstellung der Seiten ist der Auftraggeber/Kunde. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. 

Wird die Infosys  GmbH mit der Gestaltung der Seiten beauftragt, so werden die Layouts in jedem Fall dem Auftraggeber/Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erteilung der Genehmigung sichert der Kunde/Auftraggeber zu, keine Inhalte zu veröffentlichen die gegen Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. Der Kunde/Auftraggeber stellt uns von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.

Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar  oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz  der Infosys GmbH.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,  sind auch die Rechtsnachfolger der Provider-Kunden gebunden.
  4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Dies gilt nicht, sofern in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragspartei darstellen würde. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf einen neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahekommt und rechtlichen Bestand hat.
  5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung der Provider.
  6. Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit der Infosys   GmbH verjähren,  gleich welchen rechtlichen Ursprungs, innerhalb eines Jahres nach Ihrer Erstellung.

     

Infosys Online Informationssysteme GmbH

Gesellschaft zur Vermarktung von Mediendienstleistungen und  Informationselektronik
Vilbeler Landstr. 203, 60388 Frankfurt, Tel.06109 – 5050, Fax 06109 – 505 25


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